Ihr Anwalt in Gelsenkirchen.
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und mehr. Persönliche Beratung für Privatmandanten, Unternehmen und Vereine.
Schwerpunkte
Sieben Bereiche, in denen ich regelmäßig berate und vertrete. Auch bei anderen Rechtsproblemen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
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Arbeitsrecht
Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Überstunden. Ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
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Ehe- und Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Auch türkisches und internationales Familienrecht.
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Vertragsrecht
Kauf, Miete, Werkvertrag, Darlehen und Haftung.
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Grundstücksrecht
Immobilien und Wohnungseigentum, vom Kauf bis zum Streit in der Eigentümergemeinschaft.
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Erbrecht
Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft.
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Verkehrsrecht
Nach dem Unfall: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Ärger mit der Versicherung, Fahrerlaubnis und Bußgeld.
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Strafrecht
Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Eine Kanzlei, drei Standorte
Mein Büro liegt zentral in Gelsenkirchen und arbeitet regional wie überregional.
Ich kooperiere mit der Kanzlei Martin Ackermann in Schwelm. Gemeinsam bilden wir zudem die Sozietät Ackermann und Hoffs in Köln. Für Sie heißt das: kurze Wege vor Ort und ein Netz aus Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihr Fall es erfordert.
Die Kanzlei ist zivil-, familien- und arbeitsrechtlich orientiert und betreut neben privaten Mandanten auch Unternehmen und Vereine.
So läuft Ihre Anfrage
Kein Papierkram vorab und keine bösen Überraschungen bei den Kosten.
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Anfragen
Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder rufen an. Beides dauert nur wenige Minuten.
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Erstgespräch
Wir klären, wie Ihre Lage rechtlich einzuschätzen ist, welche Wege offenstehen und was das kosten wird.
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Vertreten
Wenn Sie es wünschen, übernehme ich Ihre Vertretung, zunächst außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht.
Häufige Fragen
Was Mandantinnen und Mandanten am Telefon am häufigsten wissen wollen.
Was kostet ein Erstgespräch?
Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich. Die Vergütung richtet sich im Zivil- und Arbeitsrecht nach dem Gegenstandswert, im Straf- und Sozialrecht nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, fordere ich für Sie die Kostendeckungszusage an und führe den weiteren Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Alles, was mit der Sache zu tun hat: Schriftwechsel, Verträge, Bescheide, Kündigungen, Fotos. Dazu Ihren Ausweis und, falls vorhanden, die Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Lieber zu viel als zu wenig.
Bekomme ich Beratungs- oder Prozesskostenhilfe?
Das sage ich Ihnen im Erstgespräch. Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat einen Teil oder die gesamten Kosten. Die amtlichen Antragsformulare finden Sie bei den Kosten verlinkt.
Beraten Sie auch auf Türkisch?
Ja. Im türkischen und internationalen Familienrecht arbeite ich zudem mit Kooperationsanwälten in der Türkei zusammen, etwa bei Scheidungen mit Bezug zu beiden Ländern.
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie bekommen in der Regel innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung.